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Zitierfest

RgbMarktGS · Marktgebührensatzung der Stadt Regensburg

§ 4 RgbMarktGS – Gebührensätze

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 23.01.1978.

Die Gebühren bemessen sich nach dem anliegenden Gebührenverzeichnis, das Bestandteil dieser Satzung ist. Für im Gebührenverzeichnis nicht aufgeführten Arten der Benutzung werden die Gebühren nach vergleichbaren Tatbeständen bemessen.

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„Was regelt § 4 RgbMarktGS? Zitiere den Wortlaut.“

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