Die Gebühren bemessen sich nach dem anliegenden Gebührenverzeichnis, das Bestandteil dieser Satzung ist. Für im Gebührenverzeichnis nicht aufgeführten Arten der Benutzung werden die Gebühren nach vergleichbaren Tatbeständen bemessen.
RgbMarktGS · Marktgebührensatzung der Stadt Regensburg
§ 4 RgbMarktGS – Gebührensätze
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 23.01.1978.
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