Eine Gebühr wird für jede befugte oder unbefugte Benutzung der Markteinrichtungen erhoben.
RgbMarktGS · Marktgebührensatzung der Stadt Regensburg
§ 2 RgbMarktGS – Gebührentatbestand
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 23.01.1978.
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„Was regelt § 2 RgbMarktGS? Zitiere den Wortlaut.“