Für die Benutzung der Markteinrichtungen in der Stadt Regensburg werden Benutzungsgebühren erhoben.
RgbMarktGS · Marktgebührensatzung der Stadt Regensburg
§ 1 RgbMarktGS – Gebührenerhebung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 23.01.1978.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 RgbMarktGS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 1 RgbMarktGS? Zitiere den Wortlaut.“