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Zitierfest

RgbLSVO · Verordnung über Ladenschlussregelungen in der Stadt Regensburg (Regensburger Ladenschluss-Verordnung – RLSV)

§ 3 RgbLSVO – Verkaufsoffene Nächte an Werktagen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 17.11.2025.

(1) Verkaufsstellen im Stadtgebiet Regensburg dürfen am 02. Oktober eines jeden Jahres, soweit es sich bei diesem Tag um einen Werktag handelt, am vierten Freitag im November sowie am zweiten Freitag im Dezember eines jeden Jahres zusätzlich von 20.00 Uhr bis höchstens 24.00 Uhr geöffnet sein.

(2) Die Regelung für verkaufsoffene Nächte für einzelne Verkaufsstellen nach Art. 7 Abs. 3 BayLadSchlG bleibt hiervon unberührt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 RgbLSVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 RgbLSVO? Zitiere den Wortlaut.“

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