Fällt ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied des Kulturbeirates während dessen Amtszeit weg, so ist binnen zweier Monate ein Nachfolger zu berufen.
RgbKulturbeiratS · Kulturbeiratssatzung der Stadt Regensburg
§ 3 RgbKulturbeiratS – Wegfall eines Mitgliedes
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 16.08.1994.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 RgbKulturbeiratS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 3 RgbKulturbeiratS? Zitiere den Wortlaut.“