Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbKulturbeiratS · Kulturbeiratssatzung der Stadt Regensburg

§ 2 RgbKulturbeiratS – Mitglieder

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 16.08.1994.

(1) Die Stadt Regensburg wird im Kulturbeirat durch die Oberbügermeisterin/den Oberbürgermeister oder einer/einem vom ihr/ihm benannten Vertreterin/Vertreter vertreten, die/der den Vorsitz führt. Der Vorsitzende zieht nach Bedarf die Leiterinnen/Leiter der städtischen kulturellen Einrichtungen und Ämter zu.

(2) Der Stadtrat der Stadt Regensburg wird durch je ein Mitglied der Stadtratsfraktionen vertreten. Für jedes Mitglied ist ein Vertreter/eine Vertreterin zu berufen. Die Berufung erfolgt für die Mitglieder und deren Vertreter/Vertreterinnen für die Dauer der Stadtratsperiode auf Vorschlag der Stadtratsfraktionen durch den Stadtrat.

(3) Folgende Bereiche sind im Kulturbeirat durch je ein Mitglied vertreten:

Literatur Bildende Kunst Darstellende Kunst Jugend & Soziales Kirchen & Religiöse Gemeinschaften Film/Medien Hochschulen.

Folgende Bereiche sind im Kulturbeirat durch je zwei Mitglieder vertreten:

Musik Bürger- und Volkskultur.

Für jedes Mitglied ist ein Vertreter/eine Vertreterin für die Dauer der Stadtratsperiode zu berufen. Nach der Hälfte der Stadtratsperiode wird das Mitglied zum Vertreter/Vertreterin und der jeweilige Vertreter/Vertreterin wird zum Mitglied. Die Berufung erfolgt für die Mitglieder und deren Vertreter/Vertreterinnen auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters durch den Stadtrat.

(4) Die unter den Absätzen 1 und 2 aufgeführten Mitglieder sind nicht stimmberechtigt. Alle übrigen Mitglieder sind stimmberechtigt.

(5) Ein Mitglied des Kulturbeirates kann aus wichtigem Grund durch Beschluss des Stadtrates abberufen werden.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbKulturbeiratS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 RgbKulturbeiratS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten