(1) Der Kulturbeirat befasst sich anregend und fördernd mit den kulturellen Angelegenheiten und Einrichtungen in Regensburg.
(2) Er berät den Stadtrat und die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Regensburg insbesondere in den nachfolgend aufgeführten Aufgaben:
1) Förderung von Kunst und Kultur in Regensburg;
2) Koordinierung der Arbeit der kulturellen Organisationen und Einrichtungen in Regensburg und Förderung des gegenseitigen Verständnisses;
3) Vorberatung übergreifender kultureller Veranstaltungen;
(3) Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister legt die Empfehlungen des Kulturbeirates dem Kulturausschuss des Stadtrates vor.
(4) Der Kulturbeirat berät über die Vorschläge für die Kulturförderpreise der Stadt Regensburg. Das Beratungsergebnis wird als Empfehlung an die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister weitergeleitet; diese/dieser legt die Empfehlung dem Stadtrat vor.