Stadtrecht Regensburg
Kostensatzung der Stadt Regensburg (RgbKS)
Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Regensburg (Kostensatzung - RKS). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.06.1988. 5 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1
- § 2
- § 3
- Anlage 1Anlage zur Kostensatzung für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Regensburg
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„Was regelt § 1 RgbKS? Zitiere den Wortlaut.“