Die Stadt Regensburg erhebt für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die sie in Ausübung hoheitlicher Gewalt vornimmt (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen).
RgbKS · Kostensatzung der Stadt Regensburg
§ 1 RgbKS
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.06.1988.
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