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Zitierfest

RgbKS · Kostensatzung der Stadt Regensburg

§ 1 RgbKS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.06.1988.

Die Stadt Regensburg erhebt für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die sie in Ausübung hoheitlicher Gewalt vornimmt (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen).

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