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Zitierfest

RgbKoenigswiesenVO · Verordnung der Stadt Regensburg über geschützte Landschaftsbestandteile in Königswiesen und Dechbetten

§ 2 RgbKoenigswiesenVO – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 01.07.1991.

Zweck der geschützten Landschaftsbestandteile ist es,

1) den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren,

2) zur Belebung des Landschaftsbildes im Raum Regensburg beizutragen,

3) nachteilige Veränderungen der Landschaftsbestandteile zu verhindern,

4) die von diesen Landschaftsbestandteilen das Stadtklima positiv beeinflussenden Wirkungen nachhaltig zu gewährleisten.

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