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Zitierfest

RgbKoenigswiesenVO · Verordnung der Stadt Regensburg über geschützte Landschaftsbestandteile in Königswiesen und Dechbetten

§ 1 RgbKoenigswiesenVO – Schutzgegenstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 01.07.1991.

(1) Folgende Lebensbereiche von Tieren und Pflanzen in Regensburg, Gemarkung Dechbetten, werden als Landschaftsbestandteile geschützt (t = Teilflächen):

  • a) Königswiesener Weiher FI.Nr. 272/2, 262/14 (t), 262/26, 262/7 (t) im Ausmaß von rund 2,5 ha
  • b) Wäldchen westlich der Ziegetsdorfer Straße Fl.Nr. 169 (t), 262/12 (t) im Ausmaß von rund 1,7 ha
  • c) Park bei der städtischen Baumschule Fl.Nr. 262/9 (t) im Ausmaß von rund 0,8 ha

(2) Die Landschaftsbestandteile erhalten die Bezeichnung "geschützte Landschaftsbestandteile in Königswiesen und Dechbetten".

(3) Die Lage der Lanschaftsbestandteile ist in einer Karte im Maßstab 1 : 5000 eingetragen. Die Karte (Anlage) ist Bestandteil dieser Verordnung.

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