(1) Folgende Lebensbereiche von Tieren und Pflanzen in Regensburg, Gemarkung Dechbetten, werden als Landschaftsbestandteile geschützt (t = Teilflächen):
- a) Königswiesener Weiher FI.Nr. 272/2, 262/14 (t), 262/26, 262/7 (t) im Ausmaß von rund 2,5 ha
- b) Wäldchen westlich der Ziegetsdorfer Straße Fl.Nr. 169 (t), 262/12 (t) im Ausmaß von rund 1,7 ha
- c) Park bei der städtischen Baumschule Fl.Nr. 262/9 (t) im Ausmaß von rund 0,8 ha
(2) Die Landschaftsbestandteile erhalten die Bezeichnung "geschützte Landschaftsbestandteile in Königswiesen und Dechbetten".
(3) Die Lage der Lanschaftsbestandteile ist in einer Karte im Maßstab 1 : 5000 eingetragen. Die Karte (Anlage) ist Bestandteil dieser Verordnung.