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Zitierfest

RgbKiTKoBS · Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung von Kindern in öffentlich geförderter Kindertagespflege in der Stadt Regensburg (Kindertagespflege - Kostenbeitragssatzung KiTKoBS)

§ 2 RgbKiTKoBS – Kostenbeitragspflichtiger Personenkreis

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 24.07.2023.

(1) Kostenbeitragspflichtig sind die Eltern, mit denen das Kind, für welches die Förderung in Kindertagespflege gewährt wird, zusammenlebt und das Kind selbst. Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern.

(2) Mehrere Kostenbeitragspflichtige haften als Gesamtschuldner.

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