Die Stadt Regensburg erhebt in Fällen der von ihr vermittelten und finanzierten Betreuung von Kindern in öffentlich geförderter Kindertagespflege nach § 23 und § 24 SGB VIII auf der Grundlage von § 90 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII Kostenbeiträge nach Maßgabe dieser Satzung.
RgbKiTKoBS · Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung von Kindern in öffentlich geförderter Kindertagespflege in der Stadt Regensburg (Kindertagespflege - Kostenbeitragssatzung KiTKoBS)
§ 1 RgbKiTKoBS – Kostenbeitragspflicht
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 24.07.2023.
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