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Zitierfest

RgbKiTGS · Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung der Stadt Regensburg

§ 5 RgbKiTGS – Fälligkeit und Zahlungsweise der Gebühren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 05.08.2019.

(1) Die Gebühren werden jeweils am ersten Werktag eines Monats im Voraus für den gesamten Monat zur Zahlung fällig.

(2) Wird ein Kind während eines Monats aufgenommen, wird die Gebühr sofort fällig.

(3) Barzahlungen sowie Ratenzahlungen in der Kindertageseinrichtung sind nicht möglich.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 RgbKiTGS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 RgbKiTGS? Zitiere den Wortlaut.“

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