(1) Besuchsgebühren werden erhoben für den regelmäßigen Besuch der Kindertageseinrichtung.
(2) Die Gebührenpflicht besteht auch im Fall vorübergehender Erkrankung oder sonstiger Abwesenheit fort.
RgbKiTGS · Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung der Stadt Regensburg
(1) Besuchsgebühren werden erhoben für den regelmäßigen Besuch der Kindertageseinrichtung.
(2) Die Gebührenpflicht besteht auch im Fall vorübergehender Erkrankung oder sonstiger Abwesenheit fort.
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbKiTGS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 2 RgbKiTGS? Zitiere den Wortlaut.“