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Zitierfest

RgbKiTGS · Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung der Stadt Regensburg

§ 2 RgbKiTGS – Gebührentatbestand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 05.08.2019.

(1) Besuchsgebühren werden erhoben für den regelmäßigen Besuch der Kindertageseinrichtung.

(2) Die Gebührenpflicht besteht auch im Fall vorübergehender Erkrankung oder sonstiger Abwesenheit fort.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbKiTGS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 RgbKiTGS? Zitiere den Wortlaut.“

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