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Zitierfest

RgbKiTBS · Kindertageseinrichtungen-Benutzungssatzung der Stadt Regensburg

§ 9 RgbKiTBS – Öffnungszeiten und Schließzeiten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 19.07.2021.

(1) Die Kindertageseinrichtungen sind von Montag bis Freitag geöffnet. Maßgebend sind die jeweiligen Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen wie im Hauskonzept veröffentlicht.

(2) An den gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und am 31.12. bleiben die Kindertageseinrichtungen geschlossen.

(3) Während des Betreuungsjahres sind die Einrichtungen an maximal 30 Tagen geschlossen. Näheres regelt der Schließzeitenkalender, der jährlich rechtzeitig und geeignet bekannt gegeben wird.

(4) Sonstige (betriebsbedingte) Schließzeiten werden von der Stadt Regensburg bzw. der Leitung der Kindertageseinrichtung rechtzeitig in geeigneter Weise bekannt gegeben.

Bei Personalengpässen kann es notwendig werden, dass der Träger zur Sicherstellung des Kindeswohls kurzfristig angemessene betriebsbedingte Einschränkungen bei den Öffnungszeiten und bei den Angeboten vornimmt.

(5) Die Beaufsichtigung der Kinder erfolgt nur innerhalb der Öffnungszeiten.

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