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Zitierfest

RgbKiTBS · Kindertageseinrichtungen-Benutzungssatzung der Stadt Regensburg

§ 6 RgbKiTBS – Abmeldung; Ausscheiden

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 19.07.2021.

(1) Das Ausscheiden aus der Kindertageseinrichtung erfolgt durch schriftliche Abmeldung seitens der Personensorgeberechtigten. Durch die schriftliche Abmeldung wird zugleich auch der Betreuungsvertrag gekündigt.

(2) Die Abmeldung mitsamt der Kündigung des Betreuungsvertrages ist jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zulässig.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 RgbKiTBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 RgbKiTBS? Zitiere den Wortlaut.“

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