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Zitierfest

RgbKiTBS · Kindertageseinrichtungen-Benutzungssatzung der Stadt Regensburg

§ 2 RgbKiTBS – Personal

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 19.07.2021.

(1) Die Stadt Regensburg stellt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das für den Betrieb ihrer Kindertageseinrichtungen notwendige Personal.

(2) Die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder muss durch geeignetes und ausreichendes pädagogisches Personal gemäß BayKiBiG gesichert sein.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbKiTBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 RgbKiTBS? Zitiere den Wortlaut.“

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