(1) In jeder Kindertageseinrichtung ist in der Regel (jeweils) ein Elternbeirat einzurichten.
(2) Aufgaben und Befugnisse des Elternbeirats ergeben sich aus Art. 14 BayKiBiG.
RgbKiTBS · Kindertageseinrichtungen-Benutzungssatzung der Stadt Regensburg
(1) In jeder Kindertageseinrichtung ist in der Regel (jeweils) ein Elternbeirat einzurichten.
(2) Aufgaben und Befugnisse des Elternbeirats ergeben sich aus Art. 14 BayKiBiG.
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