(1) Wer im Stadtgebiet der Stadt Regensburg eine freilaufende Katze hält, hat diese mittels Mikrochip eindeutig und dauerhaft kennzeichnen zu lassen sowie zu registrieren.
(2) Die Registrierung erfolgt, indem neben den Daten des Mikrochips Name und Anschrift der Katzenhalterin oder des Katzenhalters in das kostenfreie Haustierregister von Tasso e.V. oder in das kostenfreie Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) eingetragen werden. Der Katzenhalter hat dabei die Erlaubnis zu erteilen, dass das jeweilige Haustierregister Behörden die zur eindeutigen Identifikation des Halters erforderlichen Daten übermitteln darf.
(3) Ein von dem Katzenhalter personenverschiedener Eigentümer hat die Maßnahmen nach Absatz 1 und 2 zu dulden.