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Zitierfest

RgbJuraVO · Verordnung über das Naturschutzgebiet "Südöstliche Juraausläufer bei Regensburg"

§ 3 RgbJuraVO – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 01.12.1992.

Zweck der Festlegung des Naturschutzgebietes ist es,

1) die dortigen Vorkommen der in Bayern und dem Naturraum Mittlere Frankenalb seltenen Pflanzenarten und -gesellschaften, insbesondere die der Trocken- und Halbtrockenrasen sowie der Steppenheide in dem bestehenden Umfang zu schützen,

2) die verzahnten Grenzlinienstrukturen von thermophilen Saumgesellschaften, mesophilen Waldstücken und Halbtrockenrasen bzw. Trockenrasen zu erhalten und durch Pflegemaßnahmen zu verbessern,

3) die Standortbedingungen seltener Pflanzenarten zu erhalten sowie diese durch Pflegemaßnahmen zu optimieren,

4) seltenen und gefährdeten Tierarten, insbesondere Insekten, Mollusken, Reptilien und Vögeln den notwendigen Lebensraum zu sichern und Störungen von ihnen fernzuhalten,

5) die durch die Morphologie sowie die Tier- und Pflanzenwelt bestimmte natürliche Eigenart des Gebietes zu bewahren,

6) die wissenschaftliche Erforschung der natürlichen Dynamik der dortigen Lebensgemeinschaften zu ermöglichen.

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