(1) Das Schutzgebiet (Größe ca. 24,3 ha) liegt im Gemeindegebiet der Stadt Regensburg, Gemarkungen Sallern und Schwabelweis.
(2) Die Grenzen des Schutzgebietes bzw. der Teilgebiete ergeben sich aus den Schutzgebietskarten M 1 : 25000 und M 1 : 2500 (Anlagen), die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend für den Grenzverlauf ist der Eintrag in die Karten M 1 : 2500 (Innenseite der Begrenzungslinie).