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Zitierfest

RgbJuraVO · Verordnung über das Naturschutzgebiet "Südöstliche Juraausläufer bei Regensburg"

§ 2 RgbJuraVO – Schutzgebietsgrenzen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 01.12.1992.

(1) Das Schutzgebiet (Größe ca. 24,3 ha) liegt im Gemeindegebiet der Stadt Regensburg, Gemarkungen Sallern und Schwabelweis.

(2) Die Grenzen des Schutzgebietes bzw. der Teilgebiete ergeben sich aus den Schutzgebietskarten M 1 : 25000 und M 1 : 2500 (Anlagen), die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend für den Grenzverlauf ist der Eintrag in die Karten M 1 : 2500 (Innenseite der Begrenzungslinie).

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