Die im nordöstlichen Teil der Stadt Regensburg gelegenen Teilgebiete des Spitalholzes (A) sowie des Fellinger Bergs und des Keilsteins, Teil 1 (B) werden unter der Bezeichnung "Südöstliche Juraausläufer bei Regensburg" in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als Naturschutzgebiet festgesetzt.
RgbJuraVO · Verordnung über das Naturschutzgebiet "Südöstliche Juraausläufer bei Regensburg"
§ 1 RgbJuraVO – Schutzgegenstand
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 01.12.1992.
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