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Zitierfest

RgbJugendhilfeGO · Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuß

§ 4 RgbJugendhilfeGO – Nichtöffentlicher Sitzung vorbehaltene Gegenstände

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.05.1996.

In nichtöffentlicher Sitzung werden grundsätzlich behandelt:

1) die Stellungnahme zur Bestellung des Leiters bzw. der Leiterin eines Fachamtes im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (§ 71 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII),

2) Personalangelegenheiten,

3) Vorschläge über öffentliche Ehrungen und Auszeichnungen,

4) Grundstücksangelegenheiten,

5) sonstige Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch Gesetz vorgeschrieben oder nach der Natur der Sache erforderlich ist.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 RgbJugendhilfeGO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

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