In nichtöffentlicher Sitzung werden grundsätzlich behandelt:
1) die Stellungnahme zur Bestellung des Leiters bzw. der Leiterin eines Fachamtes im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (§ 71 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII),
2) Personalangelegenheiten,
3) Vorschläge über öffentliche Ehrungen und Auszeichnungen,
4) Grundstücksangelegenheiten,
5) sonstige Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch Gesetz vorgeschrieben oder nach der Natur der Sache erforderlich ist.