Die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses erhalten jeweils vor der Sitzung eine Abstimmungskarte. Diese wird von den Mitgliedern, die die Sitzung vorzeitig verlassen, dem Schriftführer bzw. der Schriftführerin zurückgegeben.
RgbJugendhilfeGO · Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuß
§ 3 RgbJugendhilfeGO – Nutzung von Abstimmungskarten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.05.1996.
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„Was regelt § 3 RgbJugendhilfeGO? Zitiere den Wortlaut.“