Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbJugendhilfeGO · Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuß

§ 3 RgbJugendhilfeGO – Nutzung von Abstimmungskarten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.05.1996.

Die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses erhalten jeweils vor der Sitzung eine Abstimmungskarte. Diese wird von den Mitgliedern, die die Sitzung vorzeitig verlassen, dem Schriftführer bzw. der Schriftführerin zurückgegeben.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 RgbJugendhilfeGO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 RgbJugendhilfeGO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten