Stimmberechtigte und beratende Mitglieder, die an einer Sitzung nicht teilnehmen können, teilen dies rechtzeitig dem Amt für Jugend und Familie mit, damit der jeweilige Stellvertreter bzw. die Stellvertreterin noch termingerecht eingeladen werden kann. Die Entschuldigung wird in der Anwesenheitsliste vermerkt.
RgbJugendhilfeGO · Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuß
§ 2 RgbJugendhilfeGO – Entschuldigung im Verhinderungsfall
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.05.1996.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbJugendhilfeGO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 2 RgbJugendhilfeGO? Zitiere den Wortlaut.“