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Zitierfest

RgbJugendhilfeGO · Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuß

§ 1 RgbJugendhilfeGO – Allgemeines

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.05.1996.

Für den Geschäftsgang des Jugendhilfeausschusses gelten im Rahmen dieser Geschäftsordnung sinngemäß die jeweiligen Vorschriften der Geschäftsordnung des Stadtrates über den Geschäftsgang der beschließenden Ausschüsse, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.

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