Für den Geschäftsgang des Jugendhilfeausschusses gelten im Rahmen dieser Geschäftsordnung sinngemäß die jeweiligen Vorschriften der Geschäftsordnung des Stadtrates über den Geschäftsgang der beschließenden Ausschüsse, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
RgbJugendhilfeGO · Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuß
§ 1 RgbJugendhilfeGO – Allgemeines
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.05.1996.
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