Der Jugendhilfeausschuß der Stadt Regensburg gibt sich aufgrund des Art. 5 Abs. 4 des Bayerischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (BayKJHG) vom 18. Juni 1993 (GVBl. S. 392) und § 5 Abs. 4 Nr. 8 der Satzung für das Jugendamt zur Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe in der Stadt Regensburg (Jugendamtssatzung) vom 09. Mai 1996 (AMBl. Nr. 20 vom 13. Mai 1996) folgende Geschäftsordnung:
RgbJugendhilfeGO · Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuß
Eingangsformel RgbJugendhilfeGO
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.05.1996.
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