Die Tätigkeit der Jugendhilfeeinrichtungen zielt darauf ab, nur ihre steuerbegünstigten Zwecke selbst und unmittelbar zu fördern.
RgbJugendBgAS · Satzung für die Jugendhilfe der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art
§ 4 RgbJugendBgAS – Unmittelbarkeit/Ausschließlichkeit
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.12.2002.
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