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Zitierfest

RgbJugendBgAS · Satzung für die Jugendhilfe der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art

§ 4 RgbJugendBgAS – Unmittelbarkeit/Ausschließlichkeit

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.12.2002.

Die Tätigkeit der Jugendhilfeeinrichtungen zielt darauf ab, nur ihre steuerbegünstigten Zwecke selbst und unmittelbar zu fördern.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 RgbJugendBgAS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 RgbJugendBgAS? Zitiere den Wortlaut.“

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