Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbJBWO · Wahlordnung für den Jugendbeirat der Stadt Regensburg

§ 5 RgbJBWO – Wahlleitung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 19.10.2015.

(1) Die Wahlleitung trifft die Entscheidung, die gemäß dieser Wahlordnung nicht dem Wahlausschuss vorbehalten sind.

(2) Die Wahlleitung kann die Befugnisse nach dieser Wahlordnung im Rahmen der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern übertragen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 RgbJBWO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 RgbJBWO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten