Wahlorgane sind:
1) der/die Oberbürgermeister/in als Wahlleitung (§ 5)
2) der Wahlausschuss (§ 6)
3) ein oder mehrere Wahlvorstände (§ 7)
RgbJBWO · Wahlordnung für den Jugendbeirat der Stadt Regensburg
Wahlorgane sind:
1) der/die Oberbürgermeister/in als Wahlleitung (§ 5)
2) der Wahlausschuss (§ 6)
3) ein oder mehrere Wahlvorstände (§ 7)
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