Der Jugendbeirat wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt nach Ablauf der Wahlzeit so lange im Amt, bis der neue Jugendbeirat zusammentritt.
RgbJBWO · Wahlordnung für den Jugendbeirat der Stadt Regensburg
§ 3 RgbJBWO – Wahlperiode
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 19.10.2015.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 RgbJBWO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 3 RgbJBWO? Zitiere den Wortlaut.“