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Zitierfest

RgbJBWO · Wahlordnung für den Jugendbeirat der Stadt Regensburg

§ 3 RgbJBWO – Wahlperiode

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 19.10.2015.

Der Jugendbeirat wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt nach Ablauf der Wahlzeit so lange im Amt, bis der neue Jugendbeirat zusammentritt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 RgbJBWO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 RgbJBWO? Zitiere den Wortlaut.“

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