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Zitierfest

RgbJBWO · Wahlordnung für den Jugendbeirat der Stadt Regensburg

§ 2 RgbJBWO – Wahldurchführung, Wahltage

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 19.10.2015.

(1) Die Wahl wird von der Stadt Regensburg durch das Amt für kommunale Jugendarbeit vorbereitet und durchgeführt.

(2) Die Wahl wird an Werktagen innerhalb einer Woche abgehalten. Ort und Zeit werden spätestens drei Monate vor dem ersten Wahltag durch den Wahlausschuss festgesetzt und bekanntgemacht.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbJBWO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 RgbJBWO? Zitiere den Wortlaut.“

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