(1) Die Wahl wird von der Stadt Regensburg durch das Amt für kommunale Jugendarbeit vorbereitet und durchgeführt.
(2) Die Wahl wird an Werktagen innerhalb einer Woche abgehalten. Ort und Zeit werden spätestens drei Monate vor dem ersten Wahltag durch den Wahlausschuss festgesetzt und bekanntgemacht.