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Zitierfest

RgbJBWO · Wahlordnung für den Jugendbeirat der Stadt Regensburg

§ 23 RgbJBWO – Dokumentation und Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 19.10.2015.

(1) Nachdem der Wahlausschuss die im § 22 enthaltenen Feststellungen getroffen und bestätigt hat, verkündet die Wahlleiterin/der Wahlleiter öffentlich das Wahlergebnis und benachrichtigt die Gewählten.

(2) Das Wahlergebnis wird im Amtsblatt der Stadt Regenburg bekannt gegeben.

(3) Die Gewählten werden aufgefordert, binnen einer Woche schriftlich zu erklären, dass sie die Wahl annehmen.

(4) Die Wahlleiterin / der Wahlleiter berichtet dem Rat der Stadt in der nächst erreichbaren Sitzung über die durchgeführte Wahl.

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„Was regelt § 23 RgbJBWO? Zitiere den Wortlaut.“

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