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Zitierfest

RgbJBWO · Wahlordnung für den Jugendbeirat der Stadt Regensburg

§ 22 RgbJBWO – Feststellung und Veröffentlichung des Wahlergebnisses

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 19.10.2015.

(1) Das Wahlergebnis wird durch den Wahlausschuss festgestellt.

(2) Dabei wird ermittelt:

1) die Zahl der Wahlberechtigten,

2) die Zahl der Wähler/innen,

3) die Zahl der für jede Bewerberin/jeden Bewerber abgegebenen Stimmen,

4) die Namen der gewählten Bewerber/innen

5) die Zahl der insgesamt abgegebenen ungültigen Stimmen

(3) Gewählt sind die 21 Bewerber/innen mit den meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Wahlleitung in öffentlicher Sitzung zu ziehende Los. Wenn weniger als 7 Bewerber/innen gewählt werden, gilt der Jugendbeirat als nicht zustande gekommen.

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