(1) Die Stimmzettel werden in deutscher Sprache abgefasst.
(2) Die vom Wahlausschuss zugelassenen Bewerberinnen/Bewerber werden mit Familiennamen, Vornamen in den Stimmzettel aufgenommen.
(3) Die Wahlvorschläge erscheinen in alphabetischer Reihenfolge auf dem Stimmzettel.