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Zitierfest

RgbJBWO · Wahlordnung für den Jugendbeirat der Stadt Regensburg

§ 17 RgbJBWO – Stimmzettel

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 19.10.2015.

(1) Die Stimmzettel werden in deutscher Sprache abgefasst.

(2) Die vom Wahlausschuss zugelassenen Bewerberinnen/Bewerber werden mit Familiennamen, Vornamen in den Stimmzettel aufgenommen.

(3) Die Wahlvorschläge erscheinen in alphabetischer Reihenfolge auf dem Stimmzettel.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 17 RgbJBWO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 17 RgbJBWO? Zitiere den Wortlaut.“

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