(1) Der Wahlausschuss prüft die eingereichten Wahlvorschläge und entscheidet über die Zulassung.
(2) Die gültigen Wahlvorschläge werden in einer Liste zusammengefasst und öffentlich mit Namen, Vornamen und Alter bekannt gemacht.
RgbJBWO · Wahlordnung für den Jugendbeirat der Stadt Regensburg
(1) Der Wahlausschuss prüft die eingereichten Wahlvorschläge und entscheidet über die Zulassung.
(2) Die gültigen Wahlvorschläge werden in einer Liste zusammengefasst und öffentlich mit Namen, Vornamen und Alter bekannt gemacht.
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„Was regelt § 16 RgbJBWO? Zitiere den Wortlaut.“