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Zitierfest

RgbJBWO · Wahlordnung für den Jugendbeirat der Stadt Regensburg

§ 15 RgbJBWO – Ungültige Wahlvorschläge

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 19.10.2015.

Ein Wahlvorschlag ist ungültig

(1) wenn er verspätet eingegangen ist

(2) wenn die Zustimmung des Erziehungsberechtigten des Wahlbewerbers fehlt,

(3) wenn die vorgeschriebenen Angaben nicht enthalten oder nicht lesbar sind,

(4) wenn der / die Bewerber/in nicht wählbar ist.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 15 RgbJBWO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 15 RgbJBWO? Zitiere den Wortlaut.“

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