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Zitierfest

RgbJBWO · Wahlordnung für den Jugendbeirat der Stadt Regensburg

§ 13 RgbJBWO – Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 19.10.2015.

(1) Nachdem die Wahlwoche festgelegt ist, fordert die Wahlleitung zur Einreichung von Wahlvorschlägen binnen einer bestimmten Frist auf.

(2) Die Wahlleitung weist dabei auf die Vorschriften §§ 8, 14 und 15 hin.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 13 RgbJBWO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 13 RgbJBWO? Zitiere den Wortlaut.“

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