(1) Nachdem die Wahlwoche festgelegt ist, fordert die Wahlleitung zur Einreichung von Wahlvorschlägen binnen einer bestimmten Frist auf.
(2) Die Wahlleitung weist dabei auf die Vorschriften §§ 8, 14 und 15 hin.
RgbJBWO · Wahlordnung für den Jugendbeirat der Stadt Regensburg
(1) Nachdem die Wahlwoche festgelegt ist, fordert die Wahlleitung zur Einreichung von Wahlvorschlägen binnen einer bestimmten Frist auf.
(2) Die Wahlleitung weist dabei auf die Vorschriften §§ 8, 14 und 15 hin.
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