Alle Wahlberechtigten erhalten von der Stadt eine Wahlbenachrichtigung, in der der / dem Wahlberechtigten mitgeteilt wird, dass sie / er in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Wahlbenachrichtigung enthält neben den Daten des Wählerverzeichnisses Angaben über die Abstimmungsräume, die Wahltage und die Abstimmungszeit.
RgbJBWO · Wahlordnung für den Jugendbeirat der Stadt Regensburg
§ 12 RgbJBWO – Wahlbenachrichtigung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 19.10.2015.
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