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Zitierfest

RgbJBWO · Wahlordnung für den Jugendbeirat der Stadt Regensburg

§ 12 RgbJBWO – Wahlbenachrichtigung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 19.10.2015.

Alle Wahlberechtigten erhalten von der Stadt eine Wahlbenachrichtigung, in der der / dem Wahlberechtigten mitgeteilt wird, dass sie / er in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Wahlbenachrichtigung enthält neben den Daten des Wählerverzeichnisses Angaben über die Abstimmungsräume, die Wahltage und die Abstimmungszeit.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 12 RgbJBWO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 12 RgbJBWO? Zitiere den Wortlaut.“

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