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Zitierfest

RgbJBWO · Wahlordnung für den Jugendbeirat der Stadt Regensburg

§ 11 RgbJBWO – Wahlgebiet und Abstimmungsräume

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 19.10.2015.

(1) Das Wahlgebiet umfasst das Stadtgebiet Regensburg.

(2) An weiterführenden und berufsbildenden Schulen werden Abstimmungsräume eingerichtet. Darüber hinaus werden in Jugendzentren Abstimmungsräume errichtet.

(3) Die Wahlleitung entscheidet nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit für jede Wahl, ob ein oder mehrere Abstimmungsräume errichtet werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 11 RgbJBWO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 11 RgbJBWO? Zitiere den Wortlaut.“

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