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Zitierfest

RgbJBWO · Wahlordnung für den Jugendbeirat der Stadt Regensburg

§ 10 RgbJBWO – Wählerverzeichnis

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 19.10.2015.

Die Stadt Regensburg legt 12 Wochen vor der Wahl ein Wählerverzeichnis an. In dieses werden die Wahlberechtigten mit Familiennamen und Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift eingetragen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 RgbJBWO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 10 RgbJBWO? Zitiere den Wortlaut.“

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