Die Stadt Regensburg legt 12 Wochen vor der Wahl ein Wählerverzeichnis an. In dieses werden die Wahlberechtigten mit Familiennamen und Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift eingetragen.
RgbJBWO · Wahlordnung für den Jugendbeirat der Stadt Regensburg
§ 10 RgbJBWO – Wählerverzeichnis
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 19.10.2015.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 RgbJBWO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 10 RgbJBWO? Zitiere den Wortlaut.“