Rechtsvorschriften, die einen spezialgesetzlichen Zugang zu Informationen regeln oder ihre Grundlage in besonderen Rechtsverhältnissen haben, bleiben unberührt.
RgbIFS · Informationsfreiheitssatzung der Stadt Regensburg
§ 7 RgbIFS – Verhältnis zu anderen Informationszugangsrechten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 04.04.2011.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 7 RgbIFS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 7 RgbIFS? Zitiere den Wortlaut.“