Die Ausübung des Wahlrechts ist abhängig vom Eintrag in das Wählerverzeichnis (§ 10).
RgbIBWO · Wahlordnung für die Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer im Integrationsbeirat der Stadt Regensburg (IBWO)
§ 9 RgbIBWO – Ausübung des Wahlrechts
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 04.08.2014.
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„Was regelt § 9 RgbIBWO? Zitiere den Wortlaut.“