Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbIBWO · Wahlordnung für die Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer im Integrationsbeirat der Stadt Regensburg (IBWO)

§ 25 RgbIBWO – Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 04.08.2014.

(1) Die gemäß § 4 Abs. 2 und 4 der Satzung der Stadt Regensburg für den Integrationsbeirat zu vergebenden Sitze in der Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer werden vom Wahlausschuss auf die an der Wahl beteiligten Wahlvorschläge nach dem Verhältnis der Gesamtzahlen der gültigen Stimmen verteilt, die für die in den einzelnen Wahlvorschlägen aufgeführten Bewerberinnen / Bewerber abgegeben worden sind. Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschläge auf einen Sitz entscheidet das Los.

(2) Die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge erfolgt nach dem sogenannten Hare / Niemeyer-Verfahren.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 25 RgbIBWO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 25 RgbIBWO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten