(1) Die gemäß § 4 Abs. 2 und 4 der Satzung der Stadt Regensburg für den Integrationsbeirat zu vergebenden Sitze in der Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer werden vom Wahlausschuss auf die an der Wahl beteiligten Wahlvorschläge nach dem Verhältnis der Gesamtzahlen der gültigen Stimmen verteilt, die für die in den einzelnen Wahlvorschlägen aufgeführten Bewerberinnen / Bewerber abgegeben worden sind. Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschläge auf einen Sitz entscheidet das Los.
(2) Die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge erfolgt nach dem sogenannten Hare / Niemeyer-Verfahren.