Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl gelten die Vorschriften des Kommunalwahlrechts entsprechend.
RgbIBWO · Wahlordnung für die Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer im Integrationsbeirat der Stadt Regensburg (IBWO)
§ 20 RgbIBWO – Verfahrensgrundsätze
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 04.08.2014.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 20 RgbIBWO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 20 RgbIBWO? Zitiere den Wortlaut.“