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Zitierfest

RgbIBWO · Wahlordnung für die Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer im Integrationsbeirat der Stadt Regensburg (IBWO)

§ 19 RgbIBWO – Stimmzettel

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 04.08.2014.

(1) Die Stimmzettel werden in deutscher Sprache abgefasst.

(2) Der Stimmzettel enthält die vom Wahlausschuss zugelassenen Wahlvorschläge mit dem Kennwort und Familiennamen, Vornamen, Beruf und Staatsangehörigkeit der Bewerberinnen / Bewerber.

(3) Die Reihenfolge der Wahlvorschläge richtet sich nach den kommunalwahlrechtlichen Grundsätzen. Ein Kreis neben jeder Bewerberin / jedem Bewerber dient der Kennzeichnung.

(4) Die Zurücknahme von Wahlvorschlägen und der Rücktritt von Bewerberinnen / Bewerbern ist nicht möglich (§ 16 Abs. 5 Satz 4). Bei Verlust des Wahlrechts einer Bewerberin / eines Bewerbers vor dem Zusammentritt des Wahlausschusses kann die / der Beauftragte den Wahlvorschlag wieder auf die ursprüngliche Bewerberzahl ergänzen, ohne eine neue Unterstützungsliste für den Wahlvorschlag einreichen zu müssen.

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