(1) Die Briefwahl wird von der Stadt Regensburg vorbereitet und durchgeführt.
(2) Die Briefwahl erfolgt über einen Zeitraum von mindestens drei Wochen, der spätestens drei Monate vor dessen Ende durch den Stadtrat festgesetzt und von der Wahlleiterin / vom Wahlleiter bekanntgemacht wird.
(3) Der Briefwahlzeitraum soll im Herbst des Jahres liegen, in dem die Stadtratswahl durchgeführt wird.