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Zitierfest

RgbIBWO · Wahlordnung für die Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer im Integrationsbeirat der Stadt Regensburg (IBWO)

§ 2 RgbIBWO – Wahldurchführung, Zeitraum der Briefwahl

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 04.08.2014.

(1) Die Briefwahl wird von der Stadt Regensburg vorbereitet und durchgeführt.

(2) Die Briefwahl erfolgt über einen Zeitraum von mindestens drei Wochen, der spätestens drei Monate vor dessen Ende durch den Stadtrat festgesetzt und von der Wahlleiterin / vom Wahlleiter bekanntgemacht wird.

(3) Der Briefwahlzeitraum soll im Herbst des Jahres liegen, in dem die Stadtratswahl durchgeführt wird.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbIBWO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 RgbIBWO? Zitiere den Wortlaut.“

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