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Zitierfest

RgbIBS · Integrationsbeiratssatzung der Stadt Regensburg

§ 9 RgbIBS – Geschäftsführende Stelle

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 04.08.2014.

(1) Die Stadt Regensburg richtet eine geschäftsführende Stelle für den Integrationsbeirat ein.

(2) Geschäftsführende Stelle für den Integrationsbeirat ist das Amt für Integration und Migration.

(3) Die geschäftsführende Stelle nimmt an den Sitzungen des Integrationsbeirats teil.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 9 RgbIBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 9 RgbIBS? Zitiere den Wortlaut.“

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