(1) Der Integrationsbeirat kann aus seiner Mitte vorberatende Ausschüsse und Arbeitsgruppen bilden. Jeder Ausschuss bestimmt eine Sprecherin/einen Sprecher.
(2) Ausschüsse bearbeiten inhaltliche Themenbereiche dauerhaft, beraten dazugehörige fachliche Fragen und bereiten Beschlüsse des Integrationsbeirats vor.
(3) Arbeitsgruppen bearbeiten spezifische, thematisch und zeitlich begrenzte Aufgaben, die sich aus den laufenden Aktivitäten des Integrationsbeirats ergeben.
(4) Näheres zu den Ausschüssen und Arbeitsgruppen kann der Integrationsbeirat in seiner Geschäftsordnung regeln.